Karriere – Wir bieten Ihnen attraktive Stellenangebote. JETZT BEWERBEN
Die nachteiligen Auswirkungen einer manifesten Schilddrüsenunterfunktion bei Kinderwunsch und in der Schwangerschaft sind seit langem bekannt und eine erforderliche Therapie unstrittig. In den vergangenen Jahren sind durch die beteiligten Fachgesellschaften jedoch neue und teilweise voneinander abweichende Leitlinien hinsichtlich der Notwendigkeit einer Schilddrüsenhormontherapie bei milderen oder subklinischen Verlaufsformen publiziert worden. Diese zeichnen sich durch eine TSH-Erhöhung bei im Referenzbereich liegenden Werten für die Schilddrüsenhormone selbst (fT3 und fT4) aus, haben eine vergleichsweise hohe Prävalenz und müssen daher Eingang in unser diagnostisches und therapeutisches Vorgehen finden. Kritisch ist hierbei insbesondere die Definition des schwangerschaftsspezifischen oberen TSH-Grenzwertes. Darauf basierend ergibt sich - aufgrund der abweichenden europäischen (ETA) und amerikanischen (ATA) Leitlinien - ein TSH-Graubereich (2,5 – 4 mIU/ml), in dem die Indikation zur Schilddrüsenhormonsubstitution in einer risikoadaptierten Einzelfallentscheidung gestellt werden kann. Außerdem sollte auch bei nur grenzwertig erhöhten TSH-Werten das Vorliegen von Anti-TPO-Antikörpern als Zeichen einer Autoimmunthyreoiditis die Indikationsstellung zu einer Schilddrüsenhormontherapie als Einzelfallentscheidung unterstützen. Als weitere Risikokonstellationen werden gehäufte Fehlgeburten, eine Subfertilität und durchgeführte Verfahren der assistierten Reproduktion genannt.
In einer kürzlich publizierten Übersichtsarbeit unserer internistischen KollegInnen (Minnemann T. & Bullmann C., Schilddrüsenhormonsubstitution in der Schwangerschaft: wann lebenswichtig, wann Laborkosmetik? Der Gynäkologe 2019; 52: 745) lassen sich hierzu ausführlichere und ergänzende Hinweise nachlesen. Auch bei einer Schilddrüsenhormonsubstitution in der Schwangerschaft sollte parallel die übliche Supplementation mit Jodid und Folsäure erfolgen.
Prof. Dr. med. Barbara Sonntag