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In einer aktuellen Studie (Skovlund at al. Am. J. Psychiatry 2018; 175: 336-342) wurden über 450000 Frauen ab einem Alter von 15 Jahren eingeschlossen und über 8 Jahre nachverfolgt. Verglichen wurde das relative Risiko von Suizidversuchen bzw. Suiziden zwischen Anwenderinnen hormoneller Kontrazeptiva im Vergleich zu Nicht-Anwenderinnen.
Die Anwenderinnen hormoneller Kontrazeptiva zeigten ein relatives Risiko von 1,97 (95% CI 1,85-2,10) für Suizidversuche bzw. von 3,08 (95% CI 1,34-7,08) für Suizide.
In der Altersgruppe 15-19 Jahre lag das Risiko höher als in der älteren Altersgruppe. Erstaunlicherweise war es bereits im ersten Monat der Anwendung erhöht. Das Risiko stieg ebenfalls bei reinen Gestagenpräparaten (sog. Minipille), Verhütungspflaster oder Vaginalringen. Da es sich bei der vorliegenden Studie nur eine Registerstudie handelt, können jedoch systematische Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dennoch hat die europäische Arzneimittelagentur (EMA) gefordert, dass bei Verschreibung hormoneller Kontrazeptiva die potenziellen Risiken, wie depressive Verstimmung, Depression und Suizidalität, aufgeführt werden sollten.
Allerdings stellte auch die EMA fest, dass aufgrund der Limitierung der verfügbaren Daten kein eindeutiger kausaler Zusammenhang ermittelt werden konnte. Aus diesem Grund empfiehlt auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) in ihrer S3-Leitlinie nur eine Beratung über mögliche Stimmungsschwankungen unter hormoneller Kontrazeption.
Die o.g. Studie sollte dafür sensibilisieren, bei Verschreibung hormoneller Kontrazeptiva auf diese Symptomatik hinzuweisen. Auch sollten die Patientinnen aufgeklärt werden, sofort den Arzt aufzusuchen, wenn Stimmungsänderungen oder depressive Symptome auftreten. Verdachtsfälle einer gravierenden Nebenwirkung der Medikation sollten den entsprechenden Dienststellen bzw. Zulassungsinhabern angezeigt werden (z.B. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – BfArM – in Bonn).
Prof. Dr. med. Christoph Dorn