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Hier werden alle bisherigen und zukünftigen Beiträge hinterlegt.

15.07.2017 | Bundestag beschließt Samenspenderegistergesetz

Das vermutlich Mitte 2018 in Kraft tretende Samenspenderegistergesetz ermöglicht durch eine Samenspende gezeugten Kindern, ab dem 16. Geburtstag eine Auskunft beim Samenspenderegister zu beantragen. Diese neu eingerichtete zentrale Registrierung vereinfacht die Recherche. Daten über Name, Geburtstag, Geburtsort und Staatsangehörigkeit sind vorgeschrieben. Auch kann der Spender freiwillig ergänzende Angaben über seine Person für das Kind hinterlassen, z.B. Aussehen, Bildungsstand, Bewegungsgründe etc. Die Angaben des Spenders werden 110 Jahre lang gespeichert. Somit entsteht für die Ärztinnen und Ärzte sowohl gegenüber dem Samenspender als auch den Empfängern eine Verpflichtung, frühzeitig über die Abstammung aufzuklären und auf eine altersgemessene Aufklärung des Kindes hinzuweisen. Gerichtlich entschieden wurde auch, dass die Samenspender im medizinischen System keine rechtlichen Väter sind, so dass die gerichtliche Feststellung des Samenspenders als rechtlicher Vater durch eine ergänzende Regelung im bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschlossen ist. Dadurch entfallen Ansprüche auf das Sorgerecht, Unterhalt oder ein Erbe gegenüber den Samenspendern. Somit ist bisher bestehende theoretische Risiko, das Samenspender auf sich nahmen, gerichtlich als rechtlicher Vater festgestellt werden zu können, durch die Änderung im BGB ausgeschlossen worden. Insgesamt soll durch diese Registrierungen im Samenspenderegister die Suche nach genetischen Halbgeschwistern erleichtert werden.
Das Spenderegister sollte genutzt werden, um die Begrenzung der Anzahl gezeugter Kinder pro Samenspender festzulegen und zu überprüfen. Langfristig soll Kind und Samenspender ein gentechnischer Nachweis ermöglicht werden, ob das Kind tatsächlich auch vom genannten Samenspender abstammt. Insgesamt wird damit die Zahl der Samenbanken und auch Entnahmeeinrichtung für Fremdsamenspende in Deutschland sowie die Zahl der Behandlung gezeugter Kinder präzise zentral erfasst und auch der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Weiterhin soll langfristig sowohl die psychosoziale Unterstützung und Beratung in Bund und Ländern gefördert werden, um damit die geringe Aufklärungsquote zu steigern. Die Bereitschaft und die Kompetenz von Eltern, mit ihren Kindern offen über die Tatsache der Samenspende zu sprechen, ist nicht immer gegeben und muss im Interesse der Kinder zunehmen. Umfassende Beratungsmöglichkeiten erfahren Sie über das Beratungsnetzwerk der psychosozialen BeraterInnen bei unerfülltem Kinderwunsch/ungewollter Kinderlosigkeit Deutschland (www.bkid.de) oder lokal im Qualitätsnetzwerk Frauenpsychosomatik FINE (www.fine-hamburg.de)

Prof. Dr. med. Christoph Dorn