Häufige Fragen
Leihmutterschaft in Deutschland – erlaubt oder verboten?
Die Leihmutterschaft ist wie die Eizellspende in Deutschland verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Bei diesem Vorgehen werden die Eizellen der Patientin mit den Spermien des Paares befruchtet. Voraussetzung ist, dass die Patientin funktionierende Eierstöcke hat. Die Embryonen werden dann in die Gebärmutter der Leihmutter gebracht. Die Schwangerschaft wird also nach der Embryospende von der Leihmutter ausgetragen und das geborene Kind dann der genetischen Mutter zurückgegeben.
Gründe für die Durchführung dieses Verfahrens sind das Nichtvorhandensein einer Gebärmutter (OP, angeboren) oder eine Grunderkrankung der Patientin, die das Austragen einer Schwangerschaft verbietet.