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Kann man im Rahmen der Kinderwunschbehandlung das Geschlecht des Kindes festlegen?

Die Geschlechtswahl, d.h. die Auswahl der befruchtenden Samenzelle im Rahmen der ICSI-Behandlung nach den enthaltenen Geschlechtschromosomen, ist laut Embryonenschutzgesetz (EschG) in Deutschland verboten.

Nur im Falle von schwerwiegenden geschlechtsgebundenen Erbkrankheiten (z.B. der Muskeldystrophie vom Typ Duchenne) kann eine Geschlechtsselektion bei Spermien - wenn von der nach Landesrecht zuständigen Stelle als schwerwiegend anerkannt - durchgeführt werden.