Kann man im Rahmen der Kinderwunschbehandlung das Geschlecht des Kindes festlegen?
Die Geschlechtswahl, d.h. die Auswahl der befruchtenden Samenzelle im Rahmen der ICSI-Behandlung nach den enthaltenen Geschlechtschromosomen, ist laut Embryonenschutzgesetz (EschG) in Deutschland verboten.
Nur im Falle von schwerwiegenden geschlechtsgebundenen Erbkrankheiten (z.B. der Muskeldystrophie vom Typ Duchenne) kann eine Geschlechtsselektion bei Spermien – wenn von der nach Landesrecht zuständigen Stelle als schwerwiegend anerkannt – durchgeführt werden.