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Voraussetzungen

Gesetzliche Krankenversicherung - Voraussetzungen

Vor Beginn der Behandlung muss ein durch Ihre Krankenkasse genehmigter Kosten- und Behandlungsplan vorliegen.
Eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Für die 50% Eigenbeteiligung an den ärztlichen Leistungen erhalten Sie von uns eine Rechnung. Die andere Hälfte der Behandlungskosten werden direkt über Ihre Versicherungskarte abgerechnet. Die 50% Eigenbeteiligung an den Medikamenten müssen von Ihnen in der Apotheke bei Einlösung der Rezepte beglichen werden. Sollten die Richtlinien nicht erfüllt sein, müssen wir Ihnen die Behandlung in voller Höhe gemäß der „Gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“ in Rechnung stellen.

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