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Privatleistungen

“Private Abrechnung”

Die private Abrechnung erfolgt gemäß der „Gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“. Eine solche Abrechnung wird notwendig wenn

Bei einer privaten Abrechnung schließen wir mit Ihnen einen individuellen Honorar-Vertrag ab. Eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen (z.B. private Krankenversicherung, Beihilfe, etc.) ist möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang gewährleistet.

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