Sind beide Partner, sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann, gesetzlich versichert, kann – sofern die Richtlinien erfüllt sind – ein Kosten- und Behandlungsplan für eine Insemination, eine IVF– bzw. eine ICSI-Behandlung erstellt werden.
Nicht eindeutig geklärt ist hingegen die (Teil-) Übernahme der Kosten, bzw. die Kostenerstattung der verschiedenen Krankenversicherungen, bzw. Beihilfestellen, sobald einer der Partner privat versichert ist. Bitte wenden Sie sich daher an unsere Abteilung Honorar-/Vertragswesen, um die Frage der Kostenübernahme bereits im Vorfeld zu klären.