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Häufige Fragen zu Kosten und Gesetzen

Welche Richtlinien müssen erfüllt sein, damit wir Anspruch auf den 50%-Anteil der gesetzlichen Krankenkasse haben?

Damit die Kasse ihren 50%-Anteil an den Kosten übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Bei Genehmigung erstattet die Krankenkasse die Hälfte der Arzt- und Medikamentenkosten. Die andere Hälfte trägt das Paar selbst. Diese Eigenbeteiligung gilt nicht als Zuzahlung und bleibt bei der Berechnung der Belastungsgrenze unberücksichtigt.