Gesetze
Europäisches Gewebegesetz führt zu zusätzlichen Kosten
12. Juni 2008Nach dem deutschen Gewebegesetz sind alle aus Zellen bestehenden Bestandteile des menschlichen Körpers, die keine Organe sind, Gewebe und werden dem Arzneimittelgesetz (AMG) zugeordnet. Ausgenommen vom Gewebebegriff sind Blut und Blutbestandteile. Keimzellen und Embryonen sind zwar keine Arzneimittel, unterliegen aber dennoch bestimmten Regelungen des Arzneimittelgesetzes.
Dazu wurde nun von der Europäischen Union eine Geweberichtlinie verabschiedet, welche durch [...]