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Urteil: Altersgrenze von 40 bleibt bestehen

Um von der Krankenkasse einen Teil der Kosten für die künstliche Befruchtung erstattet zu bekommen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Eine dieser Bedingungen für die Kostenübernahme ist ein Alter der Frau von unter 40 Jahren.

Gegen diese Altersbeschränkung klagte eine 41-jährige Hamburgerin, die vorbrachte, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit bei künstlichen Befruchtungen erst ab dem 43. Lebensjahr wesentlich sinke. Der sogenannte Differenzierungsspielraum des Gesetzgebers sei demnach überschritten. Doch das Bundessozialgericht in Kassel widersprach dieser Argumentation: Die Altersgrenze ist laut Urteil vom 3. März 2009 rechtmäßig und die gesetzlichen Kassen müssen Frauen über 40 Jahren keinen Zuschuss für die künstliche Befruchtung zahlen.

Die Begründung des BSG lautet, dass die Erfolgschancen bereits ab dem 30. Lebensjahr der Frau stetig abnehmen und gleichzeitig das Risiko von Fehlgeburten zunimmt.

Diese Darstellung ist zu bemängeln, wie wir es auch in einer Presseerklärung im Vorfeld dieses Urteils taten (z. B. hier zu finden) und hier mit den wichtigsten Aussagen wiedergeben möchten:

Obwohl die Statistik des Deutschen IVF-Registers zeigt, dass Schwangerschaftsraten ab dem 41. Lebensjahr sinken und der Anteil an Fehlgeburten steigt, wird eine Altergrenze, die sich lediglich auf diese Zahlen stützt, dem einzelnen Paar nicht gerecht.

Sind bei den über 40-Jährigen mehr als drei befruchtete Eizellen vorhanden und können mindestens zwei qualitativ gute Embryonen in die Gebärmutter eingepflanzt werden, dann liegt die Schwangerschaftsrate im bundesweiten Durchschnitt bei über 20 Prozent. Und bei gesonderter Betrachtung der 41- und 42-jährigen Frauen natürlich entsprechend höher“, sagt Dr. Elmar Breitbach, Reproduktionsmediziner an der Deutschen Klinik Bad Münder. Und er ergänzt: „Nicht das Geburtsjahr der Frau ist alleine entscheidend für den Erfolg einer Behandlung, sondern vielmehr das biologische Alter, welches sich in der Aktivität der Eierstöcke und der Qualität der Eizellen widerspiegelt. Wir würden uns daher wünschen, dass eine ähnliche Regelung wie bei den privaten Krankenkassen auch bei den gesetzlichen zum Tragen käme. Privatkassen übernehmen die Behandlungskosten, wenn die individuellen Chancen des Paares unabhängig vom Alter der Frau über 15 Prozent liegen“.

2 Kommentare für “Urteil: Altersgrenze von 40 bleibt bestehen”

  1. 1
    Heike Braun schreibt:

    Vielen Dank für diesen tollen Artikel. Ich bin 42 Jahre alt und meine Hormonwerte machen eine Schwangerschaft (noch) nicht unmöglich. Daher finde ich es toll, dass es doch noch Ärzte gibt, die solche Frauen wie mich nicht einfach abschreiben, sondern auch uns noch Mut machen. Dieser Artikel lässt uns überlegen, ob wir einen Versuch bei Ihnen starten. Wir kommen aus der Gegend von Paderborn.
    Vielen DAnk dafür.

  2. 2
    Niehus schreibt:

    Ich bin ebenfalls der Meinung das das Alter der Frauen auf dem Papier unerheblich ist wichtiger ist das biologische Alter einer Frau und deshalb finde ich es albern eine Altersgrenze zu setzen.
    Ich ahbe mit 50 zwei gesunde Kinder bekommen und wurde weil es in Deutschland nicht erlaubt nur privat von Dr. Bispink betreut, der Erfolg lag auf der Hand, da meine Werte entsprechend gut
    waren und es klappte sofort. Ich habe zwei gesunde Mädchen im July 2009 bekommen. Haben Sie den Mut es trozdem zu versuchen.

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