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Neue Regierung plant(e) Änderung der Kostenübernahme

Update 1.11. 2009: Leider haben die unten beschriebenen Planspiele keinen Einzug in den endgültigen Koalitionsvertrag gehalten, wie hier zu lesen ist. Es bleibt also erst einmal alles bei den seit 2004 geltenden Regelungen, die wir hier für Sie zusammengefasst haben.

Seit dem 1.1.2004 gelten die aktuellen Regelungen der Kostenübernahme für die Maßnahmen der Kinderwunschbehandlung. Seit diesem Zeitpunkt müssen gesetzlich Versicherte bei einigen Behandlungen einen Teil der anfallenden Kosten selbst bezahlen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Diagnostik und die Erstbesuche der Kinderwunschzentren sowie einfache Hormonbehandlungen weiterhin von den Krankenkassen voll übernommen werden. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier auf unserer Homepage.

Nun soll ein staatlicher Zuschuß für die Maßnahmen der künstlichen Befruchtung eingeführt werden. So steht es zumindest im Entwurf des Koalitionsvertrags der neuen Regierung, berichtet das Deutsche Ärzteblatt:

Dem Entwurf für den Koalitionsvertrag zufolge, der der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag in Berlin vorlag, streben Union und FDP „eine bundesweite Umsetzung“ des sächsischen Modells an.

Die Koalition werde sich „an der Finanzierung hälftig beteiligen“. Zudem solle eine Flexibilisierung der Altersgrenzen geprüft werden. Strittig war noch, ob wie von der FDP gewünscht, in einem Bundesgesetz klargestellt werden soll, dass dies auch unverheirateten Frauen offen stehen solle.

Sachsen zahlt seit März als bundesweit erstes Land kinderlosen Ehepaaren staatliche Zuschüsse für künstliche Befruchtungen. Während die potenziellen Eltern den Eigenanteil für die erste Behandlung noch selber tragen müssen, werden sie dort bei der zweiten und dritten Behandlung mit einer Pauschale von jeweils bis zu 900 Euro entlastet.

Für die vierte Behandlung wird ein Zuschuss von 1600 bis 1800 Euro gezahlt. Voraussetzung für die finanzielle Förderung in Sachsen ist, dass die potenziellen Eltern verheiratet sind sowie die Frau nicht älter als 40 und der Mann nicht älter als 50 Jahre ist.

5 Kommentare für “Neue Regierung plant(e) Änderung der Kostenübernahme”

  1. 1
    Benny schreibt:

    Sehr interessante Info bzw. Beitrag aber von wann ist der Artikel? Danke!

  2. 2
    Rebella schreibt:

    Auch ich meine, dieser Beitrag hier ist etwas missverständlich geschrieben. Der Leser könnte meinen, es gibt doch noch einen Zuschuss. Der Traum vom staatlichen Zuschuss ist jetzt jedoch nach den neuesten Beschlüssen Vergangenheit.

  3. 3
    Dr. Elmar Breitbach schreibt:

    Hallo Rebella: Wer die einleitenden Worte liest, die nachträglich eingefügt wurden - und auch noch in kursiv - wird eigentlich verstehen müssen, dass es nur eine kurze Freude war, da im endgültigen Koalitionsvertrag nicht mehr die Rede von einer verbesserten Kostenübernahme ist.

    Haben Sie den Artikel nur überflogen?

    Bennys Kommentar ist übrigens vor der Änderung des Artikels geschrieben worden.

  4. 4
    Rebella schreibt:

    Ja, wenn man genau liest, kommt man schon drauf, aber das tut eben nicht jeder. Klar, das Update steht in kursiv. Der 2. Absatz steht gerade, ist aber nicht das “unten stehende Planspiel”, sondern eine Erläuterung dazu, wie es weiterhin ist. Der 3. Absatz ist dann das, was geplant war, in der gleichen Schriftform, wie der 2. Absatz. Man könnte meinen, es geht weiter um das, wie es nun ist, also vielleicht ein neuer Vorschlag, weil ein älterer Vorschlag abgelehnt wurde (und vergessen wurde, unten abzudrucken).

    Vielleicht denke ja ich nur so quer, aber ich meine, man könnte das noch mal etwas deutlicher machen.

  5. 5
    Dr. Elmar Breitbach schreibt:

    Naja,

    ich lese Artikel immer von oben nach unten. Ist auch unbedingt zu empfehlen ;-)

    Und dass der grau hinterlegte Teil ein Zitat ist, kann man wirklich nur übersehen, wenn man den Artikel lediglich überfliegt.

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