Nach dem deutschen Gewebegesetz sind alle aus Zellen bestehenden Bestandteile des menschlichen Körpers, die keine Organe sind, Gewebe und werden dem Arzneimittelgesetz (AMG) zugeordnet. Ausgenommen vom Gewebebegriff sind Blut und Blutbestandteile. Keimzellen und Embryonen sind zwar keine Arzneimittel, unterliegen aber dennoch bestimmten Regelungen des Arzneimittelgesetzes.
Dazu wurde nun von der Europäischen Union eine Geweberichtlinie verabschiedet, welche durch das Bundesministerium für Gesundheit mit Wirkung zum 5. April 2008 in deutsches Recht überführt wurde. Diese Richtlinie macht es erforderlich, dass wir frühestens sieben Tage vor jeder Eizellentnahme oder Samengewinnung folgende Untersuchungen auf HIV und Hepatitis (ansteckende Gelbsucht) bei Ihnen durchführen: Anti-HIV-1+2 , HBsAg, Anti-HBc, Anti-HCV-Ab. Ohne diese Untersuchungen darf eine Behandlung gemäß der Richtlinien nicht erfolgen.
Im Zusammenhang mit der bei Ihnen vorgesehenen Behandlung sind diese Untersuchungen noch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen worden und müssen Ihnen deshalb privatärztlich in Rechnung gestellt werden. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 72,86 € pro Patient. Wir empfehlen Ihnen, die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Erstattung vorzulegen.
Die zusätzlich anfallenden Leistungen werden Ihnen mit der Gesamtrechnung in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung.
Wir bedauern diese zusätzlichen Umstände, die sich Ihnen aus dieser Richtlinien ergeben, sind jedoch gezwungen, diesen Vorgaben zu folgen.
am 31. Juli 2008 um 14:03
Hallo! Leider ist Ihrer hp nicht zu entnehmen, was zb. ein Zyklus + IVF bei Ihnen (exklusive Medis) kosten würde.
Können Sie uns darüber bitte auskunft geben? MfG.
Dr. Quix
mhf[at]online•de
am 1. August 2008 um 10:26
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