Das Embryonenschutzgesetz verbietet seinem Wortlaut zufolge die sogenannte Präimplatationsdiagostik nicht. Bei dieser Untersuchung werden Zellen eines Embryos auf genetische Defekte hin untersucht, bevor sie dann in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Bisher war unklar, ob diese Methode durch das Embryonenschutzgesetz verboten wird. Rechtsgutachten hatten bereits im Vorfeld aufgezeigt, dass hier ein Interpretationsspielraum besteht, der diese Untersuchungen [...]