Archiv für Mai 2009
Urteil: Altersgrenze von 40 bleibt bestehen
22. Mai 2009Um von der Krankenkasse einen Teil der Kosten für die künstliche Befruchtung erstattet zu bekommen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Eine dieser Bedingungen für die Kostenübernahme ist ein Alter der Frau von unter 40 Jahren.
Gegen diese Altersbeschränkung klagte eine 41-jährige Hamburgerin, die vorbrachte, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit bei künstlichen Befruchtungen erst ab dem 43. Lebensjahr wesentlich [...]